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Leistungserklärungen

Die Europäische Bauproduktenrichtlinie CPD ist am 1. Juli 2013 abgelöst durch die Bauproduktenverordnung (CPR), eine Europäische Verordnung über das freie Handelsverkehr von Bauprodukten.

Ab 1. Juli 2013 müssen Produzenten von Rohstoffe, Baustoffe und Baumaterialien die bereits CE-gekennzeichnet sind, auch eine Leistungserklärung (DoP) anfertigen. Mittels dieser Leistungserklärung kann der Hersteller seinen Kunden die Eigenschaften und Leistungen des Produkts bekannt geben.

Wenn Sie einer der Kieswerke anklicken, können Sie die Leistungserklärungen der Produkte herunterladen als PDF-Datei und ausdrucken, wenn Sie möchten.

Wenn Sie weitere Information über die CPR und die DoP haben möchten, senden Sie bitte eine E-Mail an info@netterden.com